Gesetzeslage
 

Legionellenprüfung: Gesetzliche Vorgaben

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt fest, dass Wasserversorgungsanlagen gemäß den Vorgaben betrieben werden müssen, um eine einwandfreie Trinkwasserqualität sicherzustellen. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen auf mikrobiologische, chemische und physikalische Parameter, einschließlich Legionellen. Legionellen sind Bakterien, die insbesondere in warmem Wasser gedeihen können und ernsthafte gesundheitliche Risiken darstellen. Daher sind Legionellentests gemäß der TrinkwV ein wichtiger Bestandteil der Wasseranalyse, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Die VDi 6023, eine Richtlinie zur Trinkwasserhygiene, gibt praxisnahe Empfehlungen für die Legionellenprävention in Trinkwasserinstallationen. Sie legt fest, wie Anlagen geplant, gebaut und betrieben werden sollen, um Verunreinigungen zu vermeiden und die Hygiene zu gewährleisten. Legionellentests sind dabei ein integraler Bestandteil, um die Trinkwasserqualität zu überprüfen und sicherzustellen.

Die VDi 6022 hingegen bezieht sich auf lufttechnische Anlagen und fordert Maßnahmen zur Vermeidung von mikrobiellen Kontaminationen. Neben der Planung und dem Bau von Lüftungsanlagen legt die Richtlinie auch Wert auf den Betrieb und die Instandhaltung. Luftanalysen sind dabei von Bedeutung, um die Qualität der Raumluft zu überwachen und sicherzustellen, dass keine gesundheitsschädlichen Mikroorganismen in den belüfteten Räumen vorhanden sind.

Zusammenfassend sind Legionellentests im Kontext der Trinkwasserverordnung und Luftanalysen im Rahmen der VDi 6022 wesentliche Elemente, um die Hygiene und Gesundheitssicherheit sowohl in Trinkwasseranlagen als auch in lufttechnischen Anlagen zu gewährleisten. Die regelmäßige Durchführung dieser Tests und Analysen ist entscheidend, um potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasser- und Raumluftqualität zu ergreifen.

 

Untersuchungspflicht: Wer ist gesetzlich zur Legionellenprüfung angehalten?

In Deutschland regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Pflichten zur Legionellenprüfung. Grundsätzlich sind die Eigentümer und Betreiber von sogenannten "großen" Trinkwasseranlagen, die Warmwasser bereitstellen, gesetzlich verpflichtet, Legionellenprüfungen durchzuführen.
Als "große" Anlagen gelten solche, die für die zentrale Warmwasserversorgung von mehr als 400 Personen verantwortlich sind oder in denen ein Großanlagenzirkulator eingesetzt wird.

Die Trinkwasserverordnung legt fest, dass Legionellenprüfungen in diesen großen Anlagen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden müssen. In der Regel beträgt der vorgeschriebene Intervall alle drei Jahre, es sei denn, bei vorherigen Prüfungen wurden erhöhte Legionellenkonzentrationen festgestellt, dann kann eine häufigere Prüfung erforderlich sein.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - Ausschnitt zu Legionellen:
§ 14 Untersuchungspflicht auf Legionellen
Der Unternehmer hat in folgenden Fällen auf eigene Kosten Untersuchungen auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen durchführen zu lassen:
a) bei der Neuerrichtung von Trinkwasser-Installationen,
b) bei wesentlichen Änderungen von Trinkwasser-Installationen,
c) bei erstmaliger Vermietung von Gebäuden mit einer Trinkwasser-Installation,
d) bei Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen nach längerer Stillstandszeit,
e) in bestimmten zeitlichen Abständen.
Die Untersuchungen nach Absatz 1 sind von einem akkreditierten Laboratorium durchzuführen.
§ 15 Anzeigepflicht bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes
Der Unternehmer hat dem Gesundheitsamt unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn der technische Maßnahmenwert nach Anlage 3 Nummer 2 überschritten ist.
  • Hotels und Gasthäuser: Hotels mit zentralen Warmwasserversorgungssystemen, die mehr als 400 Personen beherbergen.
  • Schwimmbäder und Wellnessanlagen:
  • Einrichtungen mit Warmwasseranlagen, die für die Duschen, Pools und Whirlpools verantwortlich sind.
  • Sporteinrichtungen:
  • Große Sportkomplexe mit Umkleideräumen und Duschen, die zentrale Warmwasseranlagen verwenden.
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen:
  • Medizinische Einrichtungen mit zentralen Warmwasserbereitungsanlagen für Patientenzimmer und Sanitäranlagen.
  • Seniorenheime und betreutes Wohnen:
  • Einrichtungen für ältere Menschen, die zentrale Warmwasseranlagen nutzen.
  • Bürogebäude:
  • Große Bürokomplexe mit zentralen Warmwasserversorgungssystemen für Mitarbeiterduschen und Küchen.
  • Mehrfamilienhäuser:
  • Wohnanlagen mit einer großen Anzahl von Bewohnern und zentralen Warmwasserbereitungsanlagen.
  • öffentliche Einrichtungen:
  • Schulen, Universitäten oder andere öffentliche Gebäude mit zentralen Warmwasserversorgungssystemen.
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